Gewährleistung und Garantie
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Gewährleistung und Garantie[Bearbeiten]
- Gewährleistung: gesetzlich auf erbrachte Werkleistungen.
- Herstellergarantie: je Produkt unterschiedlich (siehe Anlagensteckbrief,
Feld „Garantie"). Voraussetzung ist meist die regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb — ein Argument für den Wartungsvertrag.
- Ablauf im Garantiefall: Ticket mit Bezug auf Anlage und Inbetriebnahme-
datum anlegen, Herstellerabwicklung über den Service-Innendienst, Austauschteil über *Ersatzteilbestellung*.